Hannover. „Das Wohl unserer Mitgeschöpfe liegt uns am Herzen. Das Leiden von Tieren durch das Schlachten bei vollem Bewusstsein muss beendet werden. Auch bei rituellen
Schlachtungen aus religiösen Gründen darf das Tierwohl nicht in den Hintergrund treten. Daher will die CDU-Landtagsfraktion, dass zukünftig das Schächten von Tieren nur noch erlaubt ist, wenn
diese vorher betäubt wurden. Halāl und Betäubung schließen sich nicht aus“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.
Die CDU-Landtagsfraktion hat in Ihrer letzten Sitzung einstimmig beschlossen, gegen das betäubungslose Schächten vorzugehen und das Landwirtschafsministerium gebeten, ein Verbot des
betäubungslosen Schächtens in die Wege zu leiten. „Es gibt schon Betriebe, zum Beispiel in der Wesermarsch, die deutlich machen, dass Religion und Tierwohl in Einklang gebracht werden können.
Daher sehen die CDU-Landtagsfraktion und ich keine Notwendigkeit, Tiere aus religiösen Gründen weiter leiden zu lassen. Uns ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten
dabei durchaus bewusst. Allerdings hat sich diese im Laufe der Jahre genau wie die gesellschaftliche Entwicklung geändert. Und zum Wohl der Tiere muss man dies in letzter Konsequenz zur Not auch
vor Gericht ausfechten“, so Thiemo Röhler abschließend.