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    19. Mai 2020

    Gastronomie und Tourismus erhalten weiteren Handlungsspielraum

    Ab kommenden Montag wird eine neue niedersächsische Verordnung die Wiederaufnahme des touristischen Betriebs von Hotels und Pensionen regeln. Auch Gastronomen können sich über neue Lockerungen freuen. Wie der Cuxhavener CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler aus Regierungskreisen erfahren hat, werden Vermieter von Hotels und Pensionen 60% ihrer Kapazitäten auslasten dürfen. Eine zunächst im Stufenplan angedachte 7-tägige Wiederbelegungsfrist wird für Hotels und Pensionen entfallen.

     

    „Für Betreiber von Hotels und Pensionen ist das eine gute und wichtige Botschaft. Mit der Regelung wird verhindert, dass die Hotels und Pensionen einer doppelten Beschränkung unterliegen. Ich freue mich insofern, dass nun von der beabsichtigten 7-Tage-Wiederbelegungsfrist für Hotels und Pension Abstand genommen wurde und ausschließlich eine auf 60% erhöhte Belegungsgrenze gelten wird“, so der Cuxhavener CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.

     

    Darüber hinaus dürfen Gastronomen ab 25. Mai unter Einhaltung der Mindestabstandsregelungen wieder bis zu 100% ihrer Plätze auslasten.

     

    „Die nun bevorstehenden Lockerungen sind ein tolles Signal für unsere Region. Die Betriebe sowohl in der Beherbergung als auch in der Gastronomie treffen verantwortungsvolle Vorkehrungen in den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz und müssen nun auch wirtschaften dürfen. Wenn wir uns alle zusammen, Betreiber und Gäste, Cuxhavener und Urlauber an die Abstands- und Hygieneregeln halten, dann können wir unsere heimische Tourismuswirtschaft wieder hochfahren. Ich würde mich freuen, wenn unsere Bürgerinnen und Bürger von dem hiesigen Angebot reichlich Gebrauch machen und so unsere gastronomischen Betriebe unterstützen“, so Thiemo Röhler abschließend.

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