Röhler: Positives Signal an alle Cuxhavener Wattwagenfahrer, Natur- und Wattführer
Cuxhaven. Die Wattwagenfahrer wurden in ihrem Gewerbe durch die Corona-Pandemie und deren Folgen wirtschaftlich besonders hart getroffen. Lange war die Ausübung ihres Gewerbes und ein Transport von Menschen auf der Route Cuxhaven – Neuwerk komplett verboten. Seit Ende Mai sind Überfahrten wieder möglich, allerdings bisher unter höchsten Auflagen.
„Es war nicht nachvollziehbar, weshalb im Linienbusverkehr jeder Sitzplatz belegt werden darf, bei einer Kutschfahrt im Freien jedoch eine 1,5 Meter-Abstandsregelung galt, die es den Betreibern maximal ermöglichte, vier von acht Gästeplätzen zu belegen. Wattwagenfahrten wurden so unverhältnismäßig erschwert und ein wirtschaftlicher Betrieb war nicht möglich“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.
Ein aktuelles Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg sorgt nun dafür, dass § 2m Abs. 3 Satz 2 der Corona-Verordnung, der bisher die Abstandsregelungen bei Kutschfahrten enthielt, vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Gleiches gilt für § 2m Abs. 4 Satz 4. Daher fällt künftig für Führungen durch Natur und Landschaft, Freilichtmuseen, Parks und Gärten ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen jeder teilnehmenden Person weg.
„Ich bin sehr froh, dass ab sofort die Wattwagenfahrer nun wieder ihre volle Kapazität ausschöpfen können. Die Entscheidung des Gerichts ist darüber hinaus ein positives Signal an die vielen Natur- und Wattführer, die ihre Touren nun flexibler durchführen können. Die übrigen Hygiene-Maßnahmen zum Infektionsschutz wie beispielsweise die Mund-Nasen-Bedeckung werden weiterhin getroffen und trotzdem wird ein weitestgehend regulärer Betrieb möglich sein. Ich gehe fest davon aus, dass in den kommenden Verordnungen des Landes nun derartige Festsetzungen auch nicht mehr aufgenommen werden“, so Thiemo Röhler abschließend.
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