Röhler: Zoo in der Wingst kann von finanzieller Unterstützung des Landes profitieren
Ab kommender Woche können Zoologische Gärten, Tiergärten und Wildgehege in Niedersachsen finanzielle Hilfen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragen. Insgesamt stehen 20 Millionen Euro bereit. Einrichtungen können in Einzelfällen daraus bis zu 800.000 Euro erhalten. Am gestrigen Mittwoch hat das CDU-geführte Wirtschaftsministerium die entsprechende Richtlinie zur Unterstützung der durch die COVID-19-Pandemie in Not geratenen Zoologischen Gärten, Tiergärten und Wildgehege veröffentlicht.
„Viele dieser Einrichtungen haben aufgrund der fast zweimonatigen Schließung einen Großteil ihres wichtigen Frühjahrsgeschäfts verpasst und somit große Umsatzeinbußen erlitten. Durch die anhaltende Pandemie und die damit verbundenen Auflagen und Einschränkungen sind diese Einbußen im weiteren Verlauf des Jahres aus eigener Kraft nicht zu kompensieren“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.
Die Richtlinie zur Unterstützung der durch die COVID-19-Pandemie in Not geratenen zoologischen Einrichtungen ist Teil des im Juli mit dem zweiten Nachtragshaushalt beschlossenen Konjunkturprogramms für Niedersachsen. In Land Hadeln gibt es mit dem Zoo in der Wingst eine Einrichtung, die nun von finanzieller Unterstützung profitieren könnte.
„Zoos und Tierparks dienen sowohl Bildung und Forschung als auch der Erholung und dem Naturschutz und sind wichtige Anlaufstellen gerade für die vielen Familien in unserer Region. Insofern bin ich unserem Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) sehr dankbar für die Richtlinie zur Unterstützung der Zoologischen Einrichtungen“, so Thiemo Röhler abschließend
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