Röhler: dezentrale Gerichtsstandorte sorgen für schnellere Erledigung der Verfahren
Cuxhaven. Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler mitteilt, werden Insolvenzverfahren auch in Zukunft beim Amtsgericht Cuxhaven und an insgesamt 33 Amtsgerichtsstandorten
in Niedersachsen bearbeitet werden können.
Die Bundesregierung hatte zunächst geplant, im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, die Insolvenzgerichtsbarkeit zu zentralisieren und bundesweit nur auf
wenige Amtsgerichte zu beschränken. Nun wurde das Gesetz durch den Bundestag ohne die ursprünglich vorgesehene Änderung zu den Gerichtsstandorten beschlossen.
„Als Flächenland hat Niedersachsen bisher außerordentlich erfolgreich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dezentralisiert an 33 Standorten Insolvenzverfahren zu führen. Die Praxis hat gezeigt,
dass dadurch Verfahren schneller erledigt werden können. Als CDU-Landtagsfraktion war uns daher sehr wichtig, diese niedersächsische Gerichtsorganisation zu erhalten. Dafür haben wir im
Niedersächsischen Landtag im vergangenen Plenum einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht und beschlossen. Ich bin sehr froh, dass die Insolvenzgerichtsbarkeit am Amtsgericht Cuxhaven
erhalten bleibt und somit auch zukünftig Regelinsolvenzverfahren von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort bearbeitet werden können. In diesem Zusammenhang bin ich unserer
Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza (CDU) sehr dankbar, dass Sie sich von Beginn an für unsere Gerichtsorganisation und somit auch für den Standort Cuxhaven eingesetzt hat“, so
Thiemo Röhler (CDU).