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    19. Februar 2021

    Müssen ein Wolfsmanagement einführen und eine Untergrenze für Wölfe nach französischem Vorbild festschreiben

    Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion hat der Niedersächsische Landtag in der aktuellen Plenarwoche einen Entschließungsantrag abschließend beraten und beschlossen, der einerseits darauf abzielt, den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen zu lassen und darüber hinaus, ein Wolfsmanagement auf den Weg zu bringen, das den Bestand vernünftig reguliert und ein Miteinander von Mensch und Wolf ermöglicht.

     

    „Der signifikante Anstieg der Wolfspopulation in Niedersachsen auf mittlerweile 35 Rudel führt zu großen Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf. Insbesondere das Vordringen von Wölfen in dicht besiedelte Regionen und die sich häufenden Übergriffe auf Nutztiere, auch in Cuxhaven und Land Hadeln, geben großen Anlass zur Sorge. Die Zukunft der Weidetierhaltung steht auf dem Spiel“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.

     

    Deshalb fordern die Regierungsfraktionen in ihrem Entschließungsantrag nun die Aufnahme des Wolfes in das Niedersächsische Jagdgesetz. Weiterhin soll die französische Methodik zur Wolfszählung im nationalen Wolfsmonitoring implementiert werden und für die Definition des guten Erhaltungszustandes eine Untergrenze für die Wolfspopulation festgelegt werden.

     

    „Gerade in unserer ländlichen Region schwindet seit Jahren die Akzeptanz gegenüber dem Wolf und das mit Blick auf zahlreiche Übergriffe absolut nachvollziehbar. Beim Umgang mit dem Wolf müssen die Sorgen und Ängste der Menschen im ländlichen Raum stärker berücksichtigt werden und dafür bedarf es für die Bundesländer eines Bestandsmanagements auf Grundlage eigener Wolfsmanagementpläne. Darüber hinaus bekräftigen wir mit unserem Antrag unsere Forderung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen. Die Rahmenbedingungen für Bestandsmanagement und Weidetierprämie müssen seitens des Bundes geschaffen werden“, so Thiemo Röhler (CDU) abschließend.

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