Röhler: größere Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Hilfsorganisationen für den Rettungsdienst
Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion hat der Landtag am Dienstag eine ergänzende Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes beschlossen.
„Mit der beschlossenen Ergänzung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) schaffen wir eine größere Rechtssicherheit, vorrangig für die kommunalen Träger bei der Beauftragung von Hilfsorganisationen für die Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstes. Damit für die Kommunen bei der Beauftragung von Dritten die sogenannte Bereichsausnahme zur Anwendung gelangen kann, bedarf es einer ausdrücklichen Regelung. Diese wird nun in § 5 NRettDG verankert“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Auftraggeber den Wettbewerb auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen beschränken kann, wenn die Voraussetzungen der Bereichsausnahme vorliegen. Durch den eingeschränkten Bewerberkreis erhöht sich die Chance der Hilfsorganisationen, den Auftrag zu erhalten.
„Als CDU-Landtagsfraktion war uns bei der Gesetzesänderung besonders wichtig, dass wir die für uns im Bevölkerungsschutz dringend benötigten Hilfsorganisationen stärken. Die dort tätigen Rettungskräfte stellen gerade bei uns im ländlichen Raum das Rückgrat des ehrenamtlichen Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes dar. Wir stärken damit auch das Ehrenamt in Cuxhaven und Land Hadeln. Weiterhin wird als zusätzliches Rettungsmittel in § 9 der Notarztkrankenwagen neben den dort bisher genannten aufgenommen und diese Bezeichnung geschützt“, so Thiemo Röhler (CDU) weiter.
Daneben wurde auf Bitten der Träger des Rettungsdienstes und der Kostenträger auch eine Experimentierklausel im Gesetz verankert. Diese soll es künftig ermöglichen, auf neue Entwicklungen im Rettungsdienst schneller zu reagieren, um auf dem Wege mögliche Modellprojekte zu erproben. Aktuell werden zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung Anwendungen in der Telemedizin rechtlich abgesichert.
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