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    15. April 2021

    Niedersächsischer Gesetzentwurf zur Grundsteuer

    Röhler: Flächen-Lage-Modell sorgt für eine unbürokratischere und gerechtere Berechnung

     

    Die Koalitionspartner in Niedersachsen haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Einheitsberechnung der Grundsteuer B verständigt. Mit dem selbst entwickelten Flächen-Lage-Modell soll diese künftig in einer vom Bundesgesetz abweichenden landesgesetzlichen Regelung ermittelt werden.

     

    „Anders als beim Modell auf Bundesebene werden die Bürgerinnen und Bürger bei unserem Niedersächsischen Modell lediglich eine Steuererklärung abgeben müssen, die einige wenige Angaben zu Flächengrößen von Grundstück und Gebäuden, Lage des Grundstücks und Nutzung enthalten. Damit kommen wir zu einer vereinfachten und gerechteren Grundsteuerberechnung“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.

     

    Niedersachsen macht mit seinem Gesetzentwurf von einer Länderöffnungsklausel nach Artikel 72 Absatz 3 Nr. 7 des Grundgesetzes Gebrauch. Das Flächen-Lage-Modell des Landes ist mit der einmaligen Hauptfeststellung für die ca. 3,6 Millionen zu bewertenden Grundstücke deutlich leichter administrierbar als das verkehrswertorientierte Bundesmodell. Beim Bundesmodell ist eine regelmäßige Feststellung im 7-Jahre-Rhythmus vorgesehen.

     

    „Lediglich wenn es zu gravierenden Änderungen der Lageverhältnisse kommt, ergehen im Flächen-Lage-Modell neue Steuerbescheide. Die Überprüfung erfolgt automatisiert durch die Verwaltung und orientiert sich an den Bodenrichtwerten eines Grundstücks im Vergleich zum Gemeindedurchschnitt. Insgesamt bedeutet das von uns entwickelte Verfahren eine erhebliche Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten. Mit unserem Gesetzesentwurf stellen wir rechtzeitig die nötigen Weichen um das Grundsteueraufkommen für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten. Für die Gemeinden wird ab 2025 auf neuer Grundlage eine wichtige Einnahmequelle verfassungsrechtlich gesichert“, so Thiemo Röhler (CDU) abschließend.

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