Röhler: Neues Gesetz ist ein innovatives Instrument, um die Stadtentwicklung voranzutreiben
Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch das neue Niedersächsische Quartiersgesetz beschlossen. Die Hauptziele des Gesetzes liegen bei der Stärkung und Entwicklung städtebaulich bedeutsamer Bereiche im Gemeindegebiet und der Förderung der gemeinsamen, eigenverantwortlichen Durchführung von quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen durch private Initiativen (Quartiersgemeinschaften).
„Das Gesetz gibt den Städten und Gemeinden ein innovatives Instrument der Stadtentwicklung an die Hand. Mit diesem Instrument können Maßnahmen der Attraktivitätssteigerung, Revitalisierung und Weiterentwicklung unserer Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren und anderen überschaubaren Quartieren finanziert und umgesetzt werden“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.
„Wir beobachten, dass beispielsweise zahlreiche Geschäftsbereiche in den Zentren, auch in Cuxhaven und Land Hadeln unter dem Strukturwandel im Einzelhandel leiden. Ein Wandel, den die Corona-Pandemie noch beschleunigt hat. Hier schafft das Gesetz neue Möglichkeiten, um die Attraktivität eines Quartiers zu steigern und Funktionen zu stärken“, so Röhler weiter.
Der mit der Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) zum 1. Januar 2007 eingefügte § 171 f BauGB enthält eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, Regelungen für private Initiativen zur Stadtentwicklung und insbesondere für deren Finanzierung zu treffen. Quartiersbezogene Aufwertungsmaßnahmen Von dieser Öffnungsklausel macht das Land Niedersachsen mit dem Gesetz nun Gebrauch.
„Die privaten Initiativen ergänzen die staatlichen und kommunalen Aufgaben. Das neue Gesetz gibt allen Beteiligten nun die Möglichkeit, Projekte zu realisieren, die vielleicht andernfalls durch die öffentliche Hand nicht umgesetzt worden wären. Damit eröffnen sich gute Perspektiven, um in sogenannten „Business Improvement Districts“ innovative und hoffentlich auch nachhaltige Projekte umzusetzen, mit denen der einzelne Träger jeweils überfordert wäre. Dieses Gesetz setzt also den Rahmen für den Zusammenschluss von Immobilieneigentümern, die ihr Stadtviertel aufwerten wollen, beispielweise durch Baumaßnahmen an oder in Gebäuden, durch Verbesserungen von Energieeffizienz, Sauberkeit und Sicherheit oder in Form von Unterstützung bei der Bewirtschaftung von Grundstücken sowie beim Leerstandsmanagement“, so Röhler (CDU) abschließend.
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