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    08. Juli 2021

    Landtag beschließt Gesetzentwurf zur Grundsteuer

    Röhler: rechtzeitig die Weichen für transparente Grundsteuerberechnung stellen

     

    Am Mittwoch hat der Niedersächsische Landtag nach intensiver Beratung mit breiter Mehrheit der Koalitionspartner einen Niedersächsischen Gesetzentwurf zur Einheitsberechnung der Grundsteuer B beschlossen. Mit dem selbst entwickelten Flächen-Lage-Modell soll diese künftig in einer vom Bundesgesetz abweichenden landesgesetzlichen Regelung ermittelt werden.

     

    „Mit unserem Gesetzesentwurf stellen wir rechtzeitig die nötigen Weichen um das Grundsteueraufkommen für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen transparent zu gestalten. Darüber hinaus wird für die Gemeinden ab 2025 auf neuer Grundlage eine wichtige Einnahmequelle verfassungsrechtlich gesichert. Die Stadt Cuxhaven und die Samtgemeinde Land Hadeln bauen fest auf die konjunkturunabhängigen Einnahmen aus der Grundsteuer. Die finanzielle Stabilität unserer Kommunen ist für uns als CDU von großer Bedeutung. Sie erhalten nun frühzeitig die nötige Planungssicherheit. Gerade auch die Pandemie und die zum Teil erheblichen Einbußen bei den Einnahmen der Kommunen haben gezeigt, wie wichtig verlässliche und konjunkturunabhängige Einnahmequellen für die kommunalen Haushalte sind”, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.

     

    Niedersachsen macht von einer Länderöffnungsklausel nach Artikel 72 Absatz 3 Nr. 7 des Grundgesetzes Gebrauch. Das Flächen-Lage-Modell des Landes ist mit der einmaligen Hauptfeststellung für die ca. 3,6 Millionen zu bewertenden Grundstücke deutlich leichter administrierbar als das verkehrswertorientierte Bundesmodell. Beim Bundesmodell ist eine regelmäßige Feststellung im 7-Jahre-Rhythmus vorgesehen.

     

    „Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion lehnt das komplizierte, intransparente und personalaufwändige Bundesmodell mit seinem Wertbezug entschieden ab. Das vom Niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) maßgeblich entwickelte niedersächsische Flächen-Lage-Modell ist bereits in den Beratungen mit großer Zustimmung aufgenommen worden. Ihm ist mit diesem Gesetz ein großer Wurf gelungen, mit dem wir beweisen, dass die Grundsteuer verfassungskonform und zugleich einfach, transparent, unbürokratisch und aufkommensneutral geregelt werden kann“, so Thiemo Röhler (CDU) weiter.

     

    Anders als beim Modell auf Bundesebene werden die Bürgerinnen und Bürger beim Niedersächsischen Modell lediglich eine Steuererklärung abgeben müssen, die einige wenige Angaben zu Flächengrößen von Grundstück und Gebäuden, Lage des Grundstücks und Nutzung enthalten.

     

    „Lediglich wenn es zu gravierenden Änderungen der Lageverhältnisse kommt, ergehen im Flächen-Lage-Modell neue Steuerbescheide. Die Überprüfung erfolgt automatisiert durch die Verwaltung und orientiert sich an den Bodenrichtwerten eines Grundstücks im Vergleich zum Gemeindedurchschnitt. Damit kommt es zu einer vereinfachten und gerechteren Grundsteuerberechnung, wovon die Bürgerinnen und Bürger bei uns im ländlichen Raum profitieren werden. Insgesamt bedeutet das von uns entwickelte Verfahren darüber hinaus auch eine erhebliche Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten“, so der CDU Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler abschließend.

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