„Als CDU-Landtagsfraktion weisen wir den verfassungswidrigen Angriff des Umweltbundesamtes auf Millionen Pendler zurück. Hier mischt sich eine Bundesbehörde gezielt und schamlos in politische Entscheidungsprozesse ein. Das ist schlussendlich nicht mehr und nicht weniger als ein Angriff auf den Geldbeutel von Millionen Berufspendlern“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.
Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, hat während der laufenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene gefordert, die Pendlerpauschale abzuschaffen.
„Mit Blick auf die extrem gestiegenen Treibstoffpreise erhoffen wir uns hier im Landtag stattdessen ein klares Signal für die von Minister Bernd Althusmann (CDU) vorgeschlagene Erhöhung der Entfernungspauschale, damit die fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Flächenland Niedersachsen nicht die Verlierer der Energiepreisentwicklung werden“, so Röhler.
Bundesweit pendeln 40% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis, in Niedersachsen sind es 3,4 Millionen. Allein im Kreis Cuxhaven pendeln knapp 50.000 Menschen jeden Tag über die Kreisgrenze hinaus zur Arbeit.
„Das machen die Erwerbstätigen nicht, weil sie morgens gerne früher aufstehen, sondern weil sie ihre Familien ernähren wollen. Dabei geht wertvolle Zeit für Familie, Freunde und Hobbys verloren. Um einen Job mit Perspektive zu bekommen, nehmen jedoch viele Menschen auch in Cuxhaven und Land Hadeln jeden Tag aufs Neue Pendeln in Kauf. Dafür verdienen sie Anerkennung und Unterstützung“, so Röhler (CDU) weiter.
„Die Pendlerpauschale ist keine Subvention und kein Steuergeschenk, sondern das vom Bundesverfassungsgericht verbriefte und grundgesetzlich abgesicherte Recht, diesen unvermeidbaren Aufwand zur Erzielung von Erwerbseinkommen steuerlich geltend zu machen. Mit Blick auf die stark steigenden Treibstoffpreise ist es nach unserer Auffassung geboten, die Entfernungspauschale zu erhöhen, um diesem Rechtsanspruch bei deutlich und dauerhaft steigendem Kosten gerecht zu werden“, erklärte Röhler.
Seit 2001 wird die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel und auch unabhängig davon gewährt, ob überhaupt Aufwendungen entstehen. Es wird dabei kein Verkehrsmittel bevorzugt.
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