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    07. Dezember 2021

    Landtag macht Hybridsitzungen rechtssicher

    Röhler: Beschlüsse sind ein Schritt in die richtige Richtung

     

    In seiner Sondersitzung hat der Niedersächsische Landtag am Dienstag Maßnahmen beschlossen, die zu Erleichterungen für kommunale Vertretungen führen. Hierfür wurden zahlreiche Landesgesetze geändert.

     

    „Neben der dauerhaften Verankerung der Option, die kommunalen Vertretungen in Form von Hybridsitzungen durchzuführen, sieht die Änderung auch die Verlängerung einiger pandemiebedingter Sonderregelungen vor“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler. „Das Corona-Virus wird auch weiterhin zu Beeinträchtigungen führen, insofern besteht erneut Handlungsbedarf. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion sind die heutigen Beschlüsse zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wir hätten darüber hinaus jedoch heute die epidemische Lage landesweit nach §3a des Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt, was zu weitreichenderen Handlungsmöglichkeiten bei der Bekämpfung der Pandemie geführt hätte.“

     

    Mit dem Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 15. Juli 2020 wurden durch den Niedersächsischen Landtag seinerzeit zahlreiche Rechtsvorschriften des Landesrechts geändert, um auf die COVID-19-Pandemie reagieren zu können, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite oder eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist. Da der Deutsche Bundestag das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht über den 24. November 2021 hinaus festgestellt hat, sind ab dem 25. November die bisherigen Sonderregelungen entfallen. Dazu gehörte auch die Möglichkeit in kommunalen Vertretungen hybride-Sitzungen anzubieten.

     

    „Mit der Ermöglichung von hybriden Sitzungen kann vor Ort eine Option eröffnet werden, die es mit Blick auf die Digitalisierung ermöglicht, unterschiedliche Lebenssituationen besser mit dem kommunalen Abgeordnetenmandat in Einklang zu bringen. Besonders Eltern mit kleinen Kindern, Menschen mit körperlichen Einschränkungen und pflegenden Angehörigen wird die Wahrnehmung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in den kommunalen Gremien dadurch erheblich erleichtert. Darüber hinaus kann die Sitzungsteilnahme per Videokonferenz auch ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Studium mit dem Ehrenamt sein. Insofern setzen wir hiermit ein wichtiges und richtiges Zeichen“, so Röhler weiter.

     

    „Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir bei der Bekämpfung der Pandemie heute auch eine Chance vertan haben. Die Kommunen und auch das Land hätten mit der Feststellung der epidemischen Lage vielfältige Möglichkeiten der Pandemiebekämpfung gehabt. Wir wären in die Lage versetzt worden Katastrophenvoralarm auszurufen, Helfer der Katastrophenschutzeinheiten bezahlt beim Arbeitgeber freizustellen und zum Beispiel in Impf- oder Testzentren einzusetzen. Ebenso stünden die Ressourcen des Katastrophenschutzes beim Betrieb solcher Einrichtungen zur Verfügung. Die Kommunen könnten einfacher und unbürokratischer handeln. Das bleibt uns nun verwehrt oder muss auf bürokratischem Weg erarbeitet werden“, so Thiemo Röhler abschließend.

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