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    29. Januar 2022

    Landtag beschließt Niedersächsisches Spielhallengesetz

    Röhler: Neues Glücksspielgesetz schützt die Spielerinnen und Spieler und setzt neue Qualitätsstandards

     

    Am Mittwoch hat der Niedersächsische Landtag ein Niedersächsisches Spielhallengesetz (NSpielhG) beschlossen. Der Ablauf des Glücksspielstaatsvertrages zum 30. Juni 2021 und das Inkrafttreten der Folgeregelung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 sollte genutzt werden, die Materie des Rechts der Spielhallen umfassend auf eine neue Grundlage zu stellen.

     

    „Bereits in den Beratungen zum Änderungsgesetz zum Niedersächsischen Glücksspielgesetz im Mai 2020 haben wir zuletzt die Regelungen für Spielhallen in Teilen neu gefasst bzw. Regelungen betreffend Spielhallen zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) in dieses aufgenommen.

    Seinerzeit haben unsere parlamentarischen Verhandlungen deutlich gemacht, dass im politischen Raum der Wunsch nach umfassenderen Regelungen für den Gewerbebetrieb von Spielhallen besteht. Mit dem nun verabschiedeten neuen Spielhallengesetz erhöhen und stärken wir den Spielerschutz und erhalten rund 800 Arbeitsplätze in den Spielhallen Niedersachsens“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.

     

    Mit dem neuen Gesetz werden sowohl das Bundesrecht aus § 33 i Gewerbeordnung (GewO) und die Regelungen für Spielhallen aus der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) in das NSpielhG übernommen, wie auch die Regelungen für Spielhallen aus dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 gilt unmittelbar.

     

    „Auf diese Weise wird das Recht übersichtlicher gestaltet und erstmals sämtliche Rechtsvorschriften für den Betreib einer Spielhalle an einer Stelle gebündelt. Neben den bisherigen Anforderungen an die Betreiber kommen jetzt weitere hinzu, mit den der Spielerschutz weiter erhöht wird. Zertifizierung, IHK-Sachprüfung, regelmäßige Schulungen und ein Sozialkonzept müssen zukünftig zum Betrieb einer Spielhalle vorliegen. Zusätzlich ist zukünftig der Zutritt erst ab 21 Jahren gestattet, die Sperrzeit beginnt um 00:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr, es gilt ein Rauchverbot und das Verbot von Gratisgetränken“, so der Rechtspolitiker.

     

    Es sei wichtig, dass das Gesetz jetzt verabschiedet wird, damit es zum 1. Februar 2022 in Kraft treten könne „Wenn wir keine Folgeregelung getroffen hätten, wären Spielhallen geschlossen worden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten ihre Arbeitsplätze verloren. Dies wollten und haben wir verhindert“, so Thiemo Röhler (CDU) abschließend.

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