Röhler: wirtschaftliche Entwicklung unserer ländlichen Räume stabilisieren
Am Mittwoch hat der Niedersächsische Landtag einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen beschlossen, der unter anderem das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) in Bezug auf die derzeit bestehenden Regelungen zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in den Blick nimmt.
„Mit dem Antrag verfolgen wir zwei wichtige Ziele. Einerseits geht es uns als CDU-Fraktion um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land in Niedersachsen, andererseits darum, bestehende Verordnungen von unnötigem Ballast und überholten Vorgaben zu befreien. Ein Beispiel dafür ist die starre Regelung, dass Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche als sogenannter großflächiger Einzelhandel gelten und damit in Ortschaften unterhalb der Grundzentren nach dem LROP regelmäßig nicht genehmigungsfähig sind. Es muss darum gehen, zukunftsfähigen Einzelhandelsstrukturen, auch im ländlichen Raum, eine Perspektive zu geben. So benötigen beispielsweise Einzelhändler, die seit Generation vor Ort ansässig sind, Entwicklungsmöglichkeiten, die ihnen mit den aktuellen Regelungen allzu oft verwehrt bleiben“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.
Regionale Raumordnungsprogramme sind spätestens vor Ablauf von zehn Jahren auf Änderungs- oder Neuaufstellungserfordernis zu überprüfen. Daraufhin wird eine Änderung oder eine Neuaufstellung vorgenommen oder der Geltungszeitraum verlängert. Ansiedlungsinteressen von Einzelhandelsunternehmen sind oft von bestehenden Marktveränderungen wie beispielsweise Betriebsschließungen oder Veränderungen vorhandener Strukturen abhängig. Solche Veränderungen laufen jedoch in der Regel nicht zyklisch zur Überarbeitung der regionalen Raumordnungsprogramme.
„Daraus ergibt sich die Problematik, dass mit der Ausweisung von „Standorten mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung“ nicht auf die realen akuten Versorgungsdefizite reagiert werden kann. Diese Umstände führen dazu, dass auf die Schließung eines in einem nicht als Zentraler Ort oder herausgehobener Nahversorgungsstandort festgelegten Ort bestehenden Geschäftes trotz vorhandener Interessenlage nicht mit einer Neuansiedlung reagiert werden kann, um die entstandene Lücke im Angebot zu schließen“, so Röhler weiter.
Die Absicht, die hinter der begrenzenden Regelung des Landes-Raumordnungsprogramm steht, nämlich Zentrale Orte vor einem übermäßigen Abzug von Kaufkraftanteilen zu schützen, wird aus Sicht der CDU-Fraktion in der Realität gerade nicht erreicht. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die auch für den Einzelhandel gilt, werden zudem einige sehr restriktive Marktzugangsanforderungen untersagt.
„Daher bitten wir die Landesregierung unter anderem zu prüfen inwiefern die im Landes-Raumordnungsprogramm gängigen Ge- und Verbote und damit einhergehenden Beschränkungen den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie entsprechen, den Änderungsbedarf aufzuzeigen und gegebenenfalls eine Änderung vorzubereiten und weiterhin zu prüfen in welchem Ausmaß sich die durchschnittliche Verkaufsfläche und Anzahl von Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften seit Festlegung der 800 qm-Grenze für die Einstufung als EHGP verändert hat und aufzuzeigen, wie durch eine entsprechende Anhebung der Einstufungsgrenze im Landes-Raumordnungsprogramm eine bessere Versorgung in ländlichen Räumen erreicht werden kann“, so Thiemo Röhler (CDU) abschließend.
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