Durch die kürzlich erfolgte Änderung der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) und die damit verbundene Streichung des § 47 sind private Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen, wie sie bisher stattgefunden haben, in Zukunft nicht mehr möglich.
„Durch die Änderung der Verordnung haben Kommunen rechtlich keine Möglichkeit mehr, Scheunenfeten oder private Feiern in altem Stil zu genehmigen, selbst wenn sie es wollen, da die schärfere Bauordnung dem entgegensteht. Scheunenfeten und größere Feierlichkeiten gehören zum Kulturgut des ländlichen Raums. Zahlreiche traditionelle Veranstaltungen in unserer Region und in ganz Niedersachsen sind gegenwärtig in Ihrer Existenz bedroht“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler.
Damit die Kommunen solche Veranstaltungen wieder genehmigen dürfen, müsse Minister Lies schnellstens tätig werden und die Streichung des § 47 zurücknehmen. Anders lautendende Behauptungen seien schlicht Nebelkerzen.
„Erst am vergangenen Wochenende durfte ich auf zahlreichen Veranstaltungen in meinem Wahlkreis erleben, wie durstig die Bürgerinnen und Bürger in Cuxhaven und Land Hadeln nach Festen und Feierlichkeiten sind. Die Menschen sind durch Corona, explodierende Energiepreise und eine unsichere Weltlage schon genug gebeutelt und nun versuchen Teile der Politik ihnen auch noch zu diktieren, ob, wie und in welchem Rahmen sie in ihrer Freizeit feiern dürfen. Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist es ein absolutes Unding, dass beispielsweise unsere Landjugendverbände, die zahlreiche tolle Feiern organisieren und außerordentlich zur Gemeinschafts- und Heimatpflege beitragen, in Ihrer ehrenamtlichen Arbeit nun massiv beschnitten werden. Wir weisen das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz mit Nachdruck auf die Schädlichkeit der neuen Regelung für unseren ländlichen Raum hin“, so Röhler (CDU) abschließend.
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