„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung kommt nicht überraschend. Auch in seinen vorherigen Entscheidungen hat der
EuGH einen Weg aufgezeigt, unter welchen Bedingungen eine Vorratsdatenspeicherung EU-rechtskonform möglich ist. Gerade, wenn es um die Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie geht,
ist die Speicherung der IP-Adressen ein unerlässliches Ermittlungsinstrument, um den Tätern, die über das Internet agieren, das schmutzige Handwerk zu legen“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete
Thiemo Röhler.
In den letzten fünf Jahren gab es allein von amerikanischen Behörden über 19.000 Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch, denen nicht nachgegangen werden konnte, weil die IP-Adressen bei den
Providern nicht mehr verfügbar waren. „Das ist ein unhaltbarer Zustand. Wir müssen unsere Kinder besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Das muss auch endlich die Ampelkoalition in Berlin
einsehen und umgehend ein Gesetz auf den Weg bringen, dass die Möglichkeiten des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung vollumfänglich ausschöpft“, fordert Röhler (CDU).
Das immer wieder ins Spiel gebrachte „Einfrieren“ von Verbindungsdaten (sog. Quick-Freeze) sei eine Scheinalternative. „Wo nichts mehr ist, kann auch nichts eingefroren werden. Mit dem
Quick-Freeze-Verfahren wäre bei den 19.000 Hinweise aus Amerika nicht ein Täter enttarnt worden“, mahnt Rechtsexperte Röhler abschließend.