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    21. September 2022

    Wir sind es den Opfern schuldig, dass Straftaten besser aufgeklärt werden können

    „Mit dem Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Opferschutz (NLfOG) signalisieren wir unseren Opfern auch politisch, dass wir alles leisten, was möglich ist, um die Straftat, durch die sie zum Opfer gemacht wurden, aufzuklären und die Täter zur Verantwortung zu bringen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler, Mitglied des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen.

     

    Damit wird die rechtliche Grundlage für einen besseren Opferschutz geschaffen. Das Gesetz regelt, neben der Struktur und Ernennung der oder des Landesbeauftragten für Opferschutz, die grundsätzlichen Aufgaben sowie die Zuständigkeit für die zentrale Koordinierung des Opferschutzes nach Großschadensereignissen sowie für den Schutz der Opfer von allgemeiner Kriminalität.

     

    „Wir dürfen dabei nicht unerwähnt lassen, dass der Einrichtung des Opferschutzbeauftragten in Niedersachsen und in den weiteren Bundesländern ein in der Sache und in der Folge dramatisches Ereignis vorausging, nämlich der islamistische Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016“, mahnt Röhler (CDU). „Schlimm genug, dass solche Anschläge in unserem Land möglich sind. Und schlimm, wie die Behörden mit den Opfern und deren Angehörigen umgegangen sind und wie schwer es uns als Nation fällt, eine würdige Erinnerungskultur in dieser Sache zu leben. Insofern war die Einrichtung der Opferschutzbeauftragten ein Stück weit auch überfällig“, so der CDU-Politiker weiter.

     

    „Dabei steht für die CDU-Fraktion fest, dass wir gerade vor weiteren wichtigen Herausforderungen für unser Land stehen, wenn es um die Aufklärung und die Verfolgung von Straftaten und damit um den Schutz der Opfer geht: Insbesondere im Bereich Internetkriminalität, im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornographie, der Bestellung von Drogen, Waffen und anderen verbotenen Gegenständen im Internet sind unsere Staatsanwaltschaften vielfach auf Informationen aus dem europäischen Ausland angewiesen, die Verbindungsdaten als Beifang aus anderen Ermittlungsverfahren den deutschen Staatsanwaltschaften zur Verfügung stellen. Wir müssen jetzt politisch auch unsere Staatsanwaltschaften mit dem nötigen Rüstzeug ausstatten, um selbst die notwendigen Daten zu Verbrechensbekämpfung erheben zu können. Und angesichts des Urteils des EuGH aus dieser Woche ist deutlich geworden, wie auch eine Vorratsdatenspeicherung EU-rechtskonform möglich ist. Diesen Weg muss die Bundesregierung jetzt unverzüglich gehen. Das ist die Bundesregierung und das sind auch wir den Opfern schuldig“, fordert Thiemo Röhler abschließend.

     

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